Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Tattoo Dienstleistungen von Tattooartist Jana Isabel
(Stand: 11.12.2025)
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Tattooartist Jana IsabelStudiovier9
Eleonorenstraße 18
Hannover 30449
(im Folgenden „Tattooartist“) und ihren Kund:innen über die Erbringung von Tattoo Dienstleistungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Tattooartist stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Terminvereinbarung, Anzahlung und Vertragsabschluss
(1) Ein Tattoo Termin kommt erst verbindlich zustande, wenn
- a) Motiv, ungefähre Dauer und ein Preisrahmen mit der Tattooartist besprochen wurden und
- b) die vereinbarte Anzahlung fristgerecht geleistet wurde.
(2) Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Regel:
- 100 € für größere Motive,
- 50 € für kleinere Motive.
Der Tattooartist kann im Einzelfall eine abweichende Anzahlung vereinbaren.
(3) Die Anzahlung wird auf den Endpreis der Tätowierung angerechnet. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar.
(4) Im Falle einer kurzfristigen Absage oder eines Nichterscheinens kann der Tattooartist die geleistete Anzahlung als pauschalierten Schadensersatz einbehalten; es gilt § 3 dieser AGB. Dem/der Kund:in bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Stornierung, Verschiebung, Verspätung, Ausfall
(1) Kund:innen können den vereinbarten Termin bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) vor dem Termin einmalig kostenfrei absagen oder verschieben. In diesem Fall bleibt die Anzahlung als Guthaben bestehen und wird auf einen neuen Termin angerechnet.
(2) Erfolgt eine Absage oder Terminverschiebung weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder erscheint der/die Kund:in nicht zum Termin („No Show“), kann der Tattooartist die geleistete Anzahlung als pauschalierten Schadensersatz einbehalten. Dem/der Kund:in bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei rechtzeitiger Absage (mindestens 72 Stunden vorher) wird die Anzahlung nicht ausgezahlt, sondern als Guthaben für einen neuen Termin geführt. Die Anzahlung kann innerhalb von 3 Jahren ab Zahlungsdatum für einen neuen Termin genutzt werden; danach verfällt der Anspruch.
(4) Erscheint der/die Kund:in verspätet zum Termin, verkürzt sich die Tätowierzeit entsprechend der Verspätung. Ein Anspruch auf vollständige Leistung oder Preisnachlass besteht nicht. Ab einer Verspätung von mehr als 30 Minuten kann der Tattooartist den Termin als „No Show“ werten. In diesem Fall gilt Absatz 2.
(5) Muss der Tattooartist aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, technische Probleme) einen Termin absagen oder verschieben, bleibt die Anzahlung gültig und wird auf einen neuen Termin angerechnet. Ein Anspruch auf Ersatz weiterer Kosten (z. B. Anfahrt, Übernachtung, Verdienstausfall) besteht nicht.
(6) Sollte ausnahmsweise eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgen (z. B. wenn die Leistung endgültig nicht erbracht wird), erfolgt diese grundsätzlich in der gleichen Zahlungsart, in der die Anzahlung geleistet wurde (z. B. Barzahlung, Überweisung).
4. Preise und Zahlung
(1) Die Preise für Tätowierungen richten sich insbesondere nach Motiv, Größe, Körperstelle, Detailgrad und Zeitaufwand. Vor Beginn der Behandlung wird nach bestem Wissen und Gewissen ein Preisrahmen genannt. Abweichungen sind möglich, insbesondere wenn sich das Motiv, der Umfang oder der Arbeitsaufwand während des Tätowiervorgangs ändern.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung am Tag des Termins unmittelbar nach Abschluss der Behandlung im Studio in bar zu zahlen. Die geleistete Anzahlung wird auf den Endbetrag angerechnet.
(3) Wird ein Termin mehrfach verschoben, kann sich der ursprünglich genannte Preisrahmen aufgrund geänderter Umstände (z. B. Preisanpassungen, Motivänderungen, zusätzlicher Aufwand) ändern.
(4) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Gesundheitszustand, Aufklärung und Einwilligung
(1) Kund:innen sind verpflichtet, der Tattooartist vor Beginn der Behandlung vollständig und wahrheitsgemäß über ihren Gesundheitszustand zu informieren. Dazu gehören insbesondere:
- Blutgerinnungsstörungen oder Bluterkrankungen,
- Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis, HIV, MRSA),
- Allergien (z. B. gegen Farben, Desinfektionsmittel, Pflaster, Metalle),
- Hautkrankheiten im zu tätowierenden Bereich,
- Einnahme von Medikamenten, die die Blutgerinnung oder das Immunsystem beeinflussen (z. B. Blutverdünner, Kortison),
- Herz Kreislauf Erkrankungen, Diabetes, chronische Erkrankungen,
- Schwangerschaft oder Stillzeit.
(2) Vor Beginn der Tätowierung füllen Kund:innen einen Anamnese und Einwilligungsbogen aus und unterschreiben eine gesonderte Einwilligungs- und Aufklärungserklärung. Diese enthält insbesondere Hinweise zu Risiken, Nachsorge sowie zu Foto- und Datenschutzhinweisen und wird Bestandteil des Vertrages.
(3) Der Tattooartist ist berechtigt, eine Tätowierung aus gesundheitlichen oder sonstigen wichtigen Gründen abzulehnen oder zu verschieben (z. B. bei erkennbarer Erkrankung, Medikamenteneinnahme, Anzeichen von Einfluss berauschender Mittel). Im Einzelfall wird entschieden, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Rückzahlung oder Anrechnung der Anzahlung besteht.
(4) Machen Kund:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben, haftet der Tattooartist nicht für hieraus entstehende Schäden, soweit sie die Unrichtigkeit der Angaben nicht erkennen konnte.
6. Minderjährige
(1) Tätowierungen werden ausschließlich bei volljährigen Personen (ab 18 Jahren) durchgeführt.
(2) Eine Tätowierung bei Minderjährigen ist ausgeschlossen, auch mit Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
(3) Vor Beginn der Behandlung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
7. Tätowiervorgang, Schmerzen und Nachsorge
(1) Kund:innen sind sich bewusst, dass es sich bei einer Tätowierung rechtlich um eine Körperverletzung handelt, in die sie ausdrücklich einwilligen.
(2) Während und nach dem Tätowiervorgang kann es zu Schmerzen, Rötungen, Schwellungen, Juckreiz und Wundsekret kommen. Diese Reaktionen sind in gewissem Umfang normal.
(3) Der Tattooartist erläutert vor oder nach der Behandlung die Pflege- und Nachsorgehinweise mündlich und/oder schriftlich. Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich, diese Hinweise sorgfältig zu befolgen.
(4) Werden die Nachsorgehinweise nicht eingehalten (z. B. Kratzen, Entfernen von Krusten, Schwimmbad-, Sauna- oder Solariumbesuche, intensive Sonneneinstrahlung, Verwendung ungeeigneter Pflegeprodukte), kann dies das Ergebnis negativ beeinflussen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Rückerstattung.
8. Nachstechen und Gewährleistung
(1) Je nach Hauttyp, Hautbeschaffenheit und individueller Heilung kann ein Tattoo unterschiedlich abheilen. Kleinere Farbausfälle, Unregelmäßigkeiten oder leichte Aufhellungen können vorkommen.
(2) Ein einmaliges Nachstechen desselben Tattoos ist innerhalb von 12 Monaten ab Tätowierungsdatum kostenlos möglich, sofern eine sachgemäße Nachsorge erfolgt ist und keine entgegenstehenden Gründe (z. B. gesundheitliche Risiken) vorliegen.
(3) Hand- und Fußtattoos sind von der kostenlosen Nachstech Regelung ausgenommen; hierfür wird beim Nachstechen grundsätzlich der reguläre Preis berechnet. Hierauf werden Kund:innen vorab hingewiesen.
(4) Bei erkennbar nicht befolgter Nachsorge (z. B. offensichtliche Sonnenschäden, Kratzen, Manipulation der Wunde) besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen.
(5) Nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 2 kann ein Nachstechen kostenpflichtig erfolgen; mindestens fällt eine Material- und Aufwandsentschädigung an.
(6) Gesetzliche Mängelrechte der Kund:innen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9. Hausrecht, Verhalten im Studio und unangebrachtes Verhalten
(1) Der Tattooartist übt im Studio das Hausrecht aus.
(2) Tätowierungen werden nicht durchgeführt, wenn der/die Kund:in erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder stark wirksamen Medikamenten steht. In diesem Fall kann der Termin auch kurzfristig abgebrochen werden; es gilt § 3 Abs. 2 entsprechend.
(3) Aus organisatorischen und hygienischen Gründen kann der Tattooartist die Anzahl von Begleitpersonen begrenzen oder deren Aufenthalt in bestimmten Bereichen untersagen.
(4) Unangemessenes Verhalten gegenüber der Tattooartist oder anderen Personen im Studio ist nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere:
- beleidigendes oder aggressives Auftreten,
- diskriminierende, rassistische oder sexistische Äußerungen,
- sexuelle Anspielungen, Belästigungen oder übergriffiges Verhalten,
- respektlose Behandlung des Personals oder anderer Kund:innen.
(5) In solchen Fällen ist der Tattooartist berechtigt, den Termin sofort abzubrechen, die betreffende Person des Studios zu verweisen und bei Bedarf ein Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung oder sonstiger Kosten besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht; § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
10. Künstlerische Freiheit, Motivwahl und Vorlagen von Kund:innen
(1) Der Tattooartist arbeitet mit einem eigenen künstlerischen Stil. Kund:innen sind sich bewusst, dass kleinere gestalterische Anpassungen am Motiv, an der Größe oder an der Platzierung vorgenommen werden können, sofern dies für ein besseres Gesamtergebnis erforderlich ist.
(2) Der Tattooartist behält sich vor, Motive aus ethischen, stilistischen oder persönlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten.
(3) Bringen Kund:innen eigene Vorlagen (z. B. Bilder, Logos, Zeichnungen) mit, versichern sie, dass sie zur Verwendung der Vorlage berechtigt sind und keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen. Kund:innen stellen der Tattooartist insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
11. Haftung
(1) Der Tattooartist haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tattooartist, ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Tattooartist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Tattooartist nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund:innen regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Der Tattooartist haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Kund:innen unrichtige oder unvollständige Angaben zu ihrem Gesundheitszustand gemacht haben oder die Nachsorgehinweise nicht beachtet wurden, soweit der Tattooartist die Unrichtigkeit der Angaben oder die Missachtung der Hinweise nicht erkennen konnte.
(5) Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Taschen, Wertsachen) haftet der Tattooartist nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
12. Urheberrecht an Entwürfen und Bildnutzung
(1) Alle von Tattooartist Jana Isabel erstellten Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe und sonstigen gestalterischen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Kund:innen erhalten mit der Tätowierung ausschließlich das Recht, das Motiv als Tattoo auf ihrer eigenen Haut zu tragen. Eine weitere Nutzung (z. B. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nutzung durch andere Studios, Merchandising) ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Tattooartist nicht gestattet.
(2) Das Anfertigen und Speichern von Fotos der Tätowierung zu Dokumentationszwecken kann unabhängig von einer Veröffentlichung erfolgen, soweit dies zur Beweissicherung und Qualitätssicherung erforderlich ist.
(3) Die Veröffentlichung und Nutzung von Fotos der Tätowierung (z. B. auf Social Media Profilen, in Portfolios oder Werbematerialien) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Kund:innen in der im Studio verwendeten Einwilligungs- und Datenschutzerklärung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
13. Gutscheine
(1) Gutscheine der Tattooartist können ausschließlich für die von der Tattooartist angebotenen Leistungen eingelöst werden.
(2) Gutscheine sind ab Kaufdatum 2 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Gutschein grundsätzlich nicht mehr eingelöst werden; gesetzliche Verjährungsfristen und zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ein etwaiges Restguthaben verbleibt bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein.
(4) Gutscheine sind übertragbar, müssen beim Termin jedoch im Original vorgelegt werden.
14. Datenschutz
(1) Der Tattooartist verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:innen (insbesondere Kontakt- und Gesundheitsdaten) ausschließlich zur Terminverwaltung, Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie zur Abrechnung.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Art und Umfang der erhobenen Daten, Aufbewahrungsfristen sowie die Rechte der Kund:innen nach der DSGVO (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf), ergeben sich aus der im Studio verwendeten Einwilligungs- und Datenschutzerklärung, die vor Beginn der Behandlung ausgehändigt und von den Kund:innen unterschrieben wird.
(3) Ohne gesetzliche Grundlage oder ausdrückliche Einwilligung werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der/die Kund:in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, schriftliche Vereinbarung), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.